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Auszug - Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Abschließender Beschluss -  

27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V17/084/BA Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
- Abschließender Beschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A + B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der

Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig