Vorlage - V17/084/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Belange der Menschen mit Behinderungen wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 15.11.2016 wurde die öffentliche Auslegung zur Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck in der Zeit vom 05.12.2016 bis 05.01.2017 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.
Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B).
Es wird darauf hingewiesen, dass zu der öffentlichen Auslegung keine Eingaben von Privatpersonen eingegangen sind.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage 1A).
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der abschließende Beschluss vorgesehen, so dass anschließend das Genehmigungsverfahren beim Innenminister beantragt werden kann.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A + B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
-Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der
Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | ||
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | ||
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | ||
Deckungsvorschlag: | ||
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 19 Änd FNP Neu ANLAGE 1A (720 KB) | |||
2 | öffentlich | 19 Änd FNP Neu ANLAGE 1B (265 KB) | |||
3 | öffentlich | 19 Änd FNP Neu PLAN (313 KB) | |||
4 | öffentlich | 19 Änd FNP Neu BEGRÜNDUNG (1031 KB) |