Seit dem 01.01.2022 gelten gemäß § 31 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) folgende Elternbeiträge: 5,80 € für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben und 5,66 € für ältere Kinder pro wöchentliche Betreuungsstunde.
Kindertagesstätten
Allgemeine Informationen zum Anmeldeverfahren
Ferienbetreuung 2026
In der Kindertagesstätte „Zum Guten Hirten“, Parkweg 2 in Stockelsdorf findet vom 13.07. – 24.07.2026 eine Ferienbetreuung statt.
Das Angebot für die Sonderbetreuung gilt für Kinder, deren Eltern während der in die Schulferien fallenden Schließzeit nicht in der Lage sind, ihrerseits die Betreuung des Kindes zu gewährleisten. Es können alle Kinder, die einen Vertrag in einer Stockelsdorfer Kindertagesstätte haben mit ihrer ursprünglichen Betreuungszeit, jedoch höchstens in der Zeit von 07.30 – 15.00 Uhr, betreut werden.
Bei Fragen sprechen Sie Frau Eppe-Bierfreund gerne an (Kontaktdaten siehe unten auf der Seite).
Anmeldeverfahren Kindertageseinrichtungen
Die Anmeldung in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen ist über das KitaPortal des Landes Schleswig-Holstein vorzunehmen:
Link zum Kita-Portal des Landes Schleswig-Holstein
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren über das KitaPortal entnehmen Sie bitte folgendem Fyler:
Sollten Sie über die technischen Voraussetzungen nicht verfügen, um eine Anmeldung über das KitaPortal vornehmen zu können, wenden Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per E-Mail direkt an die Gemeinde Stockelsdorf, Frau Eppe-Bierfreund (Kontaktdaten siehe unten).
Die Förderung der vorschulischen Bildung von Kindern hat in der Gemeinde einen hohen Stellenwert. Es sind deshalb im Kernort Stockelsdorf und in den Dorfschaften insgesamt 10 Kinderbetreuungseinrichtungen vorhanden. Das Angebot an Krippenplätzen ist erweitert worden. Es sind mittlerweile 15 Gruppen für 150 Kinder unter 3 Jahren entstanden.
Sozialstaffel im Kreis Ostholstein
Für Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege übernimmt oder erlässt der örtliche Träger (Kreis Ostholstein) auf Antrag den Elternbeitrag für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig.
Familien mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung der Kindergartenbeiträge erhalten. Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Materielle und rechtliche Jugendhilfe-Kindertagesstätten.
Für Empfänger von Leistungen des Jobcenters und Wohngeld kann über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein Zuschuss zur Mittagsverpflegung gewährt werden. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter: https://www.kreis-oh.de/Bildung-Kultur-Sport/Bildungsangebote/Bildungspaket/
