Vorlage - V17/053/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
entfällt
Begründung:
Der Lotsendienst nimmt seit seiner Gründung im Jahre 2008 eine wichtige Vermittlerposition ein. Er „lotst“ durch die Systeme und zahlreichen Hilfsangebote für das selbständige Wohnen älterer Mitmenschen. Der Lotsendienst stellt für den/die Betroffenen das erforderliche Hilfsangebot zusammen. Ein wichtiges Kriterium ist die kostenlose und neutrale Beratung. Für das Budget des laufenden Jahres zeichnet sich eine Unterdeckung in Höhe von 2.500,00 € ab (siehe anliegenden Antrag des Lotsendienstes).
Der Lotsendienst beantragt für 2017 einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € und ab 2018 eine Erhöhung des Mietzuschusses von 200,00 € auf 500,00 € monatlich. Dieser Mietzuschuss wird derzeit für die Mitnutzung der Räumlichkeiten durch den Seniorenbeirat gezahlt.
Da die Arbeit des Lotsendienstes Beratungsstelle für Senioren/innen und deren Angehörige unverzichtbar für Stockelsdorf geworden ist, sollte der Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € für 2017 gewährt werden. Haushaltsmittel sind bei dem Produkt 281010.5429000 vorhanden.
Für das Haushaltsjahr 2018 wären dann entsprechende Mittel einzuwerben.
Beschlussvorschlag:
„Der Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € für 2017 wird dem Lotsendienst gewährt. Für das Jahr 2018 sind entsprechende Mittel für den Mietzuschuss in Höhe von 500,00 € monatlich einzuwerben.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
2.500,00 | Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 281010.5429000 | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Antrag Lotsendienst vom 23.01.17
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag Lotsendienst (478 KB) |