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Vorlage - V17/073/HA  

Betreff: Antrag der UWG-Fraktion auf öffentliche Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Srtockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
08.05.2017 
22. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Die UWG-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 19.03.2017, die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Stockelsdorf öffentlich auszuschreiben. Dabei soll eine Wahlzeit von sechs Jahren vorgesehen werden.

 

Die Wahlzeit von Frau Bürgermeisterin Brigitte Rahlf-Behrmann endet am 22.04.2018. Sie wird dann in den Ruhestand eintreten und steht somit für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

 

Gemäß § 57a Gemeindeordnung (GO) ist die Wahl der Nachfolgerin / des Nachfolgers frühestens acht Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

 

Die Fraktionen der Gemeindevertretung haben sich auf den 11.03.2018 als Wahltermin verständigt. Eine evtl. notwendig werdende Stichwahl soll am 25.03.2017 stattfinden. Formal muss der Wahlausschuss der Gemeinde Stockelsdorf noch über den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl beschließen.

 

Eine Verpflichtung zur Stellenausschreibung ist nach der GO nicht mehr vorgesehen. Gleichwohl, so die Auffassung von Verwaltungsjuristen, besteht diese Verpflichtung als Soll-Vorschrift über § 10 Landesbeamtengesetz weiter.

 

Nach den Vorschriften der Hauptsatzung - § 4 Abs. 1 – beträgt die Wahlzeit sechs Jahre.

 

Der Ausschreibungstext von 2011 ist der Vorlage beigefügt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass als Wählbarkeitsvoraussetzung mittlerweile ein Mindestalter von 18 Jahren maßgebend ist. Bis 2015 lag die Altersgrenze noch bei 27 Jahren.

 

Die Veröffentlichung des Ausschreibungstextes für die Wahl 2011 erfolgte im Amtsblatt Schleswig-Holstein, in den Kieler Nachrichten und in den Lübecker Nachrichten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

-          Antrag der UWG-Fraktion vom 19.03.2017

-          Stellenausschreibung (2011)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BM Ausschreibung 2017 Antrag UWG (318 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Stellenausschreibung Bürgermeisterin 2011 - Langfassung - neu (15 KB)