Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 95

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 05.10.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 95 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet auf der Fläche „Hansdiek“ (Flurstück Nr. 181/1, 181/2, 181/4 der Gemarkung Pohnsdorf, tlw. Nr. 180, 181/5, 184 der Gemarkung Pohnsdorf), nordwestlich des Wirtschaftsweges, westlich der Landesstraße 184 und östlich der Kreisstraße 52  und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom  28.10.2026  bis  27.11.2026        

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

https://www.stockelsdorf.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/veroeffentlichung-der-bauleitplanungen/

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

(1) Begründung mit Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung

(2) Umweltbezogene Stellungnahmen gemäß nachfolgender Auflistung

(3) Geotechnischer Bericht

(4) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

(5) Schalltechnische Untersuchung

(6) Bodenmanagement

(7) Biotop- und Nutzungstypenplan

(8) Zusammenfassung Brandschutzkonzept

(9) Wasserwirtschaftliches Gutachten

(10) Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung

 

Die vorgenannten Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

1.  Schutzgut Boden und Wasser

1.1. Geotechnischer Bericht - Ergebnisse der geotechnischen Untersuchungen, Festlegung der charakteristischen Bodenkennwerte und Gründungsempfehlung (BV Neubau Batteriespeicher P12 Stockelsdorf) Büro: Kempfert Geotechnik GmbH, Stand: 13.08.2025

1.2. Erläuterungsbericht zum Bodenmanagement (Bauvorhaben Batteriespeicher P12, Stockelsdorf)

Büro: Dr. Lehners + Wittorf Beratende Ingenieure Partnergesellschaft mbB, Stand: 13.04.2026

1.3. Wasserwirtschaftliches Gutachten (Bauvorhaben Batteriespeicher P12, Stockelsdorf) - Wasserwirtschaftlicher Begleitplan Büro: Dr. Lehners + Wittorf Beratende Ingenieure Partnergesellschaft mbB, Stand: 13.05.2026

2. Schutzgut Tiere und Pflanzen

2.1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß §§ 44 und 45 BNatSchG (Batterieenergiespeicheranlage in der Gemeinde Stockelsdorf) Büro: Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH, Stand: 08.09.2026

2.2. Biotop- und Nutzungstypenplan - Bestandsplan (Bebauungsplan Nr. 95

der Gemeinde Stockelsdorf, Errichtung einer Batteriespeicheranlage) Büro: Andresen Landschaftsarchitekten, Stand: 01.04.2026

 

3. Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit

3.1. Schalltechnische Untersuchung - Geräuschemissionen und -immissionen

beim Betrieb eines 380 kV-Umspannwerks mit Batterieenergiespeichersystem (350 MW) in der Gemeinde Stockelsdorf Büro: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Stand: 13.05.2026

3.2. Zusammenfassung des Brandschutzkonzeptes (P12 BESS) Büro: BSCON Brandschutzconsult GmbH, Stand: 21.09.2026

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus

Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Luftgüte / Klima, Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft und Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung. Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/ oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:

1. wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zum Scoping

(§ 4 Abs. 1 BauGB)

 

1.1. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (23.06.2026)

Umweltbezug: Boden


1.2. Beirat für Umwelt- und Klimaschutz der Gemeinde Stockelsdorf (16.07.2026)

Umweltbezug: Ausgleichsmaßnahmen, Wasser, Artenschutz, Biotopschutz, Boden

 

1.3. Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH (22.06.2026)

Umweltbezug: Wasser

 

1.4. Abteilung Kultur und Bildung, Archäologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck (15.07.2026)

Umweltbezug: Landschaft

1.5. Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (28.07.2026)

Umweltbezug: Wald

 

1.6. Kreis Ostholstein (31.03.2026)

Umweltbezug: regionaler Grünzug, Landschaft, Wasser, Biotopschutz, Artenschutz, Schall

 

1.7. Kreis Ostholstein (17.07.2026)

Umweltbezug: Boden, Wasser, Biotopschutz, Artenschutz, Pflanzen, Eingriffsregelung

 

1.8. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (17.04.2026)

Umweltbezug: regionaler Grünzug, Landschaft, Schall

 

1.9. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (30.07.2026)

Umweltbezug: regionaler Grünzug, Landschaft

 

1.10. Naturschutzbund Schleswig-Holstein (06.07.2026)

Umweltbezug: Artenschutz, Biotopschutz, Ausgleichsmaßnahmen

 

1.11. TenneT TSO GmbH (10.07.2026)

Umweltbezug: Anpflanzungen

 

1.12. Wasser- und Bodenverband Bargeraue (29.07.2026)

Umweltbezug: Wasser

 

2. wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung

der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

 

2.1. Vernunftkraft e.V. (01.07.2026)

Umweltbezug: regionaler Grünzug, Landschaft, Schall, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen

2.2. Anwohner:in (13.07.2026)

Umweltbezug: Landschaft, Flächeninanspruchnahme, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Schall, Biotopschutz, Brandschutz, Boden, Wasser, Klima

2.3. Horizont e.V. (15.07.2026)

Umweltbezug: regionaler Grünzug, Flächeninanspruchnahme, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Brandschutz, Boden, Wasser, Landschaft, Anpflanzung, Schall

3. sonstige Stellungnahmen

3.1. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (28.09.2026)

Umweltbezug: regionaler Grünzug, Landschaft

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich:
Per Mail an: j.plath@stockelsdorf.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:

Per Post an: Gemeinde Stockelsdorf, Die Bürgermeisterin, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten.

  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Zimmer 204, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag                                        8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr

Dienstag und Freitag                  8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                                 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901-305; Mail: j.plath@stockelsdorf.de)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: www.stockelsdorf.de.  

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe E der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Übersichtsplan:



Stockelsdorf, 20.10.2026                                                              Gemeinde Stockelsdorf                                                                                                                                                              Die Bürgermeisterin

                                                                       L.S.                            Gez.      

                                                                                                         Julia Samtleben

 


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