Drehgenehmigung für öffentliche Flächen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Dreharbeiten wie zum Beispiel für Film-, Foto- oder Medienproduktionen auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen durchführen möchten und dabei Arbeitsgeräte aufstellen oder den öffentlichen Raum in seiner üblichen Nutzung einschränken, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

    Es handelt sich um eine Sondernutzung. Für solch eine Sondernutzung ist in Schleswig‑Holstein eine Erlaubnis erforderlich und wird auf Zeit oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen versehen sein, etwa zum Schutz der Barrierefreiheit oder Umweltbelastungen

    Die Erlaubnis wird in der Regel von der zuständigen Straßenbaubehörde ausgestellt. Vor der Erteilung wird geprüft, ob die Nutzung unverhältnismäßige Einschränkungen oder Gefährdungen für Dritte mit sich bringt.

  • Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen schriftlichen Antrag ein möglichst frühzeitig vor den geplanten Dreharbeiten.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis gegebenenfalls mit Auflagen, Befristung oder Widerrufsvorbehalt.
    • Nach Abschluss der Dreharbeiten übernehmen Sie die erforderlichen Maßnahmen wie Aufräumen und Wiederherstellung des öffentlichen Raums.
  • Voraussetzungen

    • Ihre Dreharbeiten finden auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen statt.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch durch Equipment, Sperrungen, Halteverbote oder Ähnliches.
    • Sie befolgen mögliche Auflagen wie Barrierefreiheit, Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Standortangabe, Art und Dauer der Dreharbeiten
    • Geplante Nutzung (Aufbauten, Equipment, Halteverbotszonen)
    • Skizze oder Verkehrszeichenplan bei Bedarf
    • Versicherungserklärung oder Haftungsnachweis je nach Umfang der Maßnahme
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Sondernutzung der öffentlichen Fläche wird in der Regel eine Gebührenpflicht fällig. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Aufwand und steht in der örtlichen Verwaltungskostensatzung.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Drehgenehmigung ist im Voraus anzumelden. Die Fristen können unterschiedlich ausfallen. 

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert 3 bis 5 Werktage. Verkehrsrechtliche Erlaubnisse ca. 10 Werktage – werden von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei kleineren, unauffälligen Aufnahmen (Handkamera ohne Behinderung) besteht oft keine Genehmigungspflicht, dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Kommune.

  • Weiterführende Informationen


An wen muss ich mich wenden?

Innerhalb der Ortschaft: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Außerhalb der Ortschaft bei Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Außerhalb der Ortschaft bei Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

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    ⌃control
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    ,
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    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –