Einsicht in die Bauakte beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.

  • Verfahrensablauf

    Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:

    • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
    • Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
    • Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.
  • Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
    • Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
      • Grundbuchauszug
      • Kaufvertrag
      • Erbschein
      • Grundsteuerbescheid 
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für die Erteilung von Auszügen und Abschriften im Rahmen der Akteneinsicht richtet sich nach dem Landesverwaltungsgesetz der Tarifstelle 27.1.7 des Allgemeinen Gebührentarifs der Verwaltungsgebührenverordnung. Danach werden je Seite (unabhängig von Zeilen- oder Silbenabstand) bis zum Format DIN B4 0,50 Euro und bei größerem Format 1,00 Euro erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die unteren Bauaufsichtsbehörden 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    ⌥option
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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

    –