Reisepass abholen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie holen Ihren Reisepass in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Reisepass abzuholen.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann Ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Ihren alten Reisepass geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, ist der Verlust bei der Passbehörde anzuzeigen.

    Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online oder erhalten dieses direkt in der Behörde. Um den Reisepass Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon volljährig ist.

  • Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Reisepass bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Wann der Reisepass abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach. Sie holen Ihren neuen Reisepass beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Reisepasses wird Ihnen der neue Reisepass ausgehändigt. Wenn Sie den alten Reisepass als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Reisepass zwischenzeitlich verloren haben oder wenn dieser gestohlen wurde, ist der Verlust bei der Passbehörde anzuzeigen.
    • Sie bestätigen den Erhalt des neuen Reisepasses mit Ihrer Unterschrift.

    Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.

  • Voraussetzungen

    Der neue Reisepass liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Reisepass beantragt wurde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ihr alter Reisepass (Ausnahme: alter Reisepass ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden oder es handelt sich um die Erstausstellung des Reisepasses)
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 0-1 Stunden

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Es gibt keinen Rechtsbehelf.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Abteilungen

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
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    ⌥option
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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

    –