Seniorenvertretung

  • Leistungsbeschreibung

    Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet.

    Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) ist der Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände.

    Der Landesseniorenrat vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

    Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

    • die Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren zu sensibilisieren,
    • die Politiker aufzufordern und zu ermuntern, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben und Herausforderungen der Gegenwart, aber auch der Zukunft verstärkt zu nutzen,
    • die Politiker und die Gesellschaft zu überzeugen, dass Altenpolitik nicht heißt, Politik für, sondern mit der älteren Generation.
    • die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation zu fördern.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e. V. (LSR S-H e. V.) finden Sie im Internet.


An wen muss ich mich wenden?

An die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Ihres Amtes, Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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