Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres ab dem 01.10.2025 ausgestellten digitalisierten Fischereischeines können Sie eine Ersatzausstellung beantragen. Bei Verlust Ihres vor dem 01.10.2025 ausgestellten Papier-Fischereischeins müssen Sie einen neuen Fischereischein beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der Behörde:

    • Sie stellen vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Ersatz-Fischereischeins.
    • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis).
    • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wird der digitale Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgehändigt, gegebenenfalls ausgedruckt und auf Wunsch per E-Mail zugesandt (für Berufsfischer oder Berufsfischerinnen bei der oberen Fischereibehörde).
    • Der Fischereischein im Kartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

    Antragstellung über einen Onlinedienst:

    • Sie loggen sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes ein.
    • Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus an.
    • Wählen Sie den Dienst „Fischereischein ausstellen“ aus, wählen Sie im Dienst „Ersatzausstellung“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
    • Hierfür benötigen Sie die Nummer (ID) Ihres verlorengegangenen Fischereischeins. Ohne die Nummer des verlorengegangenen Fischscheins kann der Onlinedienst nicht genutzt werden. Wenn Sie die Nummer nicht mehr besitzen, wählen Sie bitte den Antragsweg über die zuständige Behörde.
    • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Fischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.
  • Voraussetzungen

    • Sie waren beziehungsweise sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
    • Bei Ihnen dürfen keine Versagungsgründe (zum Beispiel Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) vorliegen.
    • Sie müssen bestätigen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.
    • Wenn Sie den Antrag online stellen wollen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus mit entsprechender Authentifizierung über eID.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines neuen Fischereischeins (bei Verlust eines vor dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeins) entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung „Fischereischein beantragen“.
    • Bei Beantragung über den Onlinedienst: Nummer (ID) des verloren gegangenen Fischereischeins (nur möglich für digitalisierte, ab dem 01.10.2025 ausgestellte Fischereischeine)
    • Bei Beantragung in einer örtlichen Ordnungsbehörde oder einer Nebenstelle der oberen Fischereibehörde: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018rahmen/part/R
    bei Antragstellung in einer Behörde

    Gebühr: 18,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018rahmen/part/R
    bei Antragstellung über den Onlinedienst

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Bearbeitungsdauer

    Der digitale Fischereischein wird direkt vor Ort ausgehändigt oder auf Wunsch per Mail übersandt. Der Fischereischein im Kartenformat wird einige Wochen später per Post übersandt.

    Frist: 2-4 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Wenn die obere Fischereibehörde den Fischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

An wen muss ich mich wenden?

  • Anglerinnen und Angler (nicht erwerbsmäßiger Fischfang): Antragstellung über örtliche Ordnungsbehörden: Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Hafenamt
  • Erwerbsfischer oder Erwerbsfischerinnen: Antragstellung über obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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