Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 31.03.2025 beschlossene 18. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich des Malkendorfer Weges, nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 in der Nähe der Dorfschaft Curau mit Bescheid vom 21.01.2026 Az.: IV 5210 - 1617/2026 nach § 6 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung –, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Bauamt der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, 2. Stock, Zimmer 203, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter www.stockelsdorf.de und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der Text dieser Bekanntmachung ist ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.stockelsdorf.de einzusehen.
Übersichtsplan:

Stockelsdorf, 27.01.2026 Gemeinde Stockelsdorf
L.S. Gez.
Julia Samtleben

