Änderung des Bebauungsplans
Max-Hamerich-Straße ist 
bestandskräftig

Hintergrund war die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20, der die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäuser mit 11 Wohneinheiten auf einer öffentlichen Grünfläche bzw. dem Spielplatz nördlich der Max-Hamerich-Straße, zwischen den Häusern 5a und 7, ermöglicht.

Der Antragsteller bezweifelte insbesondere die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 und führte unter anderem Widersprüche hinsichtlich der Wahl des Bauleitplanverfahrens gemäß § 13a des Baugesetzbuches sowie zu den Aspekten der Stellplatzsituation, des ansteigenden Verkehrsaufkommens und des Naturschutzes an. In der Sache selbst, insbesondere in Bezug auf naturschutz- und artenschutzrechtlich relevante Flächen, konnte der Antrag jedoch keine ausreichende Grundlage für eine Unwirksamkeit des Bebauungsplans finden. Auch die Verlegung des Spielplatzes auf die gegenüberliegende Straßenseite wurde nicht als problematisch eingestuft.

Der Widerspruch des Antragstellers wurde vom zuständigen Richter nicht als ausreichend für eine Aufhebung des Bebauungsplans angesehen. Insbesondere die behutsame Rücksichtnahme zum Schutz von Natur und der Erhaltung der vorhandenen Gehölzstruktur trugen zu einer positiven Einschätzung der Bebauungsplanung bei.

Der Ortstermin am 07. Oktober 2025 mit einem Richter des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, bei dem die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert wurde, führte nun zur Klärung der rechtlichen Fragen. Der Antrag auf Normenkontrolle wurde daraufhin von der Gegenseite zurückgezogen.

Der Bauamtsleiter der Gemeinde Stockelsdorf, Herr Ohm, zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. "Die vorgeworfenen Verfahrens- und Abwägungsfehler wurden nun endgültig ausgeräumt. Wir sind froh, dass damit unsere von Beginn an vertretene Auffassung auch vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand hat."

Bürgermeisterin Julia Samtleben nahm ebenfalls Stellung: "Die Gemeindevertretung trifft alle Entscheidungen zur Bauleitplanung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Unsere Verwaltung sorgt dafür, dass alle notwendigen rechtlichen Schritte eingehalten werden und die Planungen in Übereinstimmung mit geltendem Recht umgesetzt werden. Nun steht der Errichtung weiterer geförderter Wohnungen nichts entgegen."

Die Rücknahme des Normenkontrollantrags beendet somit eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung und öffnet den Weg für die geplante Bebauung der Fläche, die nun nach den Vorgaben des Bebauungsplans weiterverfolgt werden kann.

Die bereits erfolgte Verbesserung der Entwässerungssituation steht nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und wird dennoch zu einer weiteren Verbesserung der Situation in der Max-Hamerich-Straße beitragen. Aktuell laufen die Vorbereitungen, um den Spielplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite neu errichten zu können. Das soll im ersten Halbjahr 2026 geschehen. Anschließend kann mit dem Bau der Mehrfamilienhäuser im zweiten Halbjahr 2026 begonnen werden.


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