Stockelsdorf schafft Wohnraum

Die Gemeindevertretung Stockelsdorf hat am 18. August 2025 einen entscheidenden Schritt für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde unternommen: Mit der 28. Änderung des Flächennutzungsplans – Neuaufstellung – wurde die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Wohnbebauung im Bereich östlich der Ahrensböker Straße, südlich und südwestlich der Bebauung am Hohlweg sowie nordöstlich des Mühlenbergs geschaffen.

Die Änderung war notwendig, um den Weg für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Bebauung freizumachen. Nach dem Beschluss wurde der überarbeitete Flächennutzungsplan zur Genehmigung an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport weitergeleitet, mit Erfolg: Am 27. August 2025 wurde die Genehmigung offiziell erteilt.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung kann nun auch der Bebauungsplan Nr. 91 in Kraft treten. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um mit der konkreten Planung und Umsetzung eines neuen Wohnquartiers zu beginnen.

Mit der Sondersitzung am 18. August 2025 unterbrach die Gemeindevertretung gern ihre Sommerpause, um wichtige Weichen für das Bauvorhaben von insgesamt 64 Wohnungen zu stellen. Ein besonderes Signal setzt die Gemeinde Stockelsdorf dabei mit dem Ankauf von zwei der zehn geplanten Gebäude: Dort sollen 18 sozial geförderte Wohnungen entstehen. Damit zeigt die Kommune nicht nur planerische Entschlossenheit, sondern auch soziales Verantwortungsbewusstsein.

Die Entscheidung kommt zur rechten Zeit: Um in den Genuss der bereitstehenden Fördermittel zu gelangen, muss der Baubeginn noch im laufenden Jahr erfolgen.

Bürgermeisterin Julia Samtleben begrüßt den zukunftsweisenden Beschluss: „Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und dem Startschuss für den Bebauungsplan setzen wir ein starkes Zeichen für eine durchdachte, soziale und nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde. Besonders freut mich, dass wir aktiv dafür sorgen können, dass auch Menschen mit kleinerem Einkommen in Stockelsdorf ein Zuhause finden.“

Mit dem beschlossenen Vorgehen unterstreicht die Gemeinde ihren Anspruch, Wachstum und Lebensqualität miteinander zu verbinden, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.

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