Bericht aus den politischen Gremien: Neuer Windparkbetreiber stellt sich vor – Gemeindevertretung bleibt kritisch

Der neue Betreiber plant ein sogenanntes Repowering der bestehenden Windenergieanlagen gemäß § 16b BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windkraftnutzung für dieses Gebiet sind auf Stockelsdorfer Gebiet klar geregelt: Seit 2016 gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 75, der Höhenbegrenzungen sowie Baufenster vorschreibt. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Bebauungsplan weiterhin Bestand hat. Ein Repowering in der vorgesehenen Form wäre nur im Einvernehmen mit den kommunalen Gremien in Form einer Änderung bzw. Aufhebung des B-Plans möglich. Die Gemeinde Stockelsdorf hat noch keine Entscheidung getroffen, ob der bestehende Bebauungsplan für das Gebiet aufgehoben werden soll.

Seit 2017 sind auf Stockelsdorfer Gebiet 12 Windkraftanlagen des Typ Enercon 101 mit einer Nabenhöhe von 99 Metern in Betrieb. Nun ist geplant, diese durch größere Anlagen mit einer Höhe von voraussichtlich ca. 162 Metern Narbenhöhe und ca. 249 Metern Blattspitze zu ersetzen. Die Anzahl der Windräder soll dabei auf 8 reduziert werden. Laut Betreiber würden die neuen Anlagen effizienter arbeiten, leiser sein und mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet, die nur bei Annäherung von Flugzeugen blinkt. Darüber hinaus würden sich die Abstände zu den Wohngebieten von Stockelsdorf erhöhen.

In der Gemeinde Stockelsdorf trifft das Vorhaben jedoch auf kritische Nachfragen und Verunsicherung in der Bevölkerung.

Zur Schaffung einer Entscheidungsgrundlage hatten Verwaltung und Politik vorab einen Fragenkatalog abgestimmt, der in der Sitzung von Qualitas beantwortet wurde. Auch ergänzende Einwohnerfragen wurden in der Sitzung zu dem Thema gestellt. Die Fragen betrafen den Naturschutz, Schallschutz und Schlagschattenwurf durch die größeren Anlagen. Den Abbau und die Verwertung der Altanlagen, sowie die Frage, welche Untersuchungen zu Umweltbeeinträchtigungen erforderlich sein. Wie der technische Schutz von Vögeln und Menschen ausgestaltet ist und ob es größere Beeinträchtigungen geben wird. Ebenfalls vorgestellt wurde ein Konzept zur Beteiligung der betroffenen Anwohner in einem Umkreis von 2,5 km um den Park, sowie Sponsoringkonzepte für Vereine etc. und die Zahlung einer Beteiligung von 0,2 Cent pro produzierte Kilowattstunde Strom an die Gemeinde gem. § 6 EEG.

Später wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt im Hinblick auf die EEG-Umlage und die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen besprochen. Allerdings wurden die kritischen Fragen aus der Verwaltung und der Gemeindevertretung von Qualitas Energy noch nicht zur Zufriedenheit der Gemeindevertretung beantwortet. Qualitas wurde mit der Aufgabe entlassen, hier belastbare Prognosen zur erstellen. Erst anschließend möchte sich die Gemeinde erneut mit der Frage beschäftigen, ob das Repowering ermöglicht werden soll. Auf Basis der dargestellten Informationen war nach einhelliger Auffassung keine Entscheidung pro oder contra möglich, die eine angemessene Berücksichtigung aller betroffenen Interessen von Bürger:innen und Gemeinde ermöglicht hätte.