Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 87 der Gemeinde Stockelsdorf und sind jeweils mit einem Einzelhaus bebaubar. Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 800 m².
Der Bebauungsplan Nr. 87 kann im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf sowie auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
Der abzuschließende Kaufvertrag beinhaltet eine Bebauungsverpflichtung sowie eine befristete, persönliche Eigenwohnverpflichtung. Kaufverträge können daher ausschließlich mit Privatpersonen geschlossen werden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Fichtenstraße um eine Privatstraße, sodass zusätzlich Anteile an der Straßenverkehrsfläche zu erwerben sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum Kaufpreis eine Einmalzahlung für den Anschluss an das Niederschlagswassersystem sowie an die zentrale Wärmeversorgung zu entrichten ist. Die zu erwartenden Gesamtkosten entnehmen Interessierte bitte der Informationsbroschüre auf der Webseite der Gemeinde. Dort kann auch der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 87 eingesehen werden.
Für weitergehende Informationen zur Nahwärmeversorgung wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH, Marienburgstraße 7, 23617 Stockelsdorf, Telefon 0451 490040.
Bewerbungen sind schriftlich bei der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, einzureichen. Alle relevanten Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind im Rathaus erhältlich sowie auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.stockelsdorf.de/bauen-und-umwelt/grundstuecksangebote/ verfügbar.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich zudem bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf gerne an Frau Janne Ahrens unter der Telefonnummer 0451/4901-310 wenden.
Die Gemeinde Stockelsdorf freut sich auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie vielleicht bald als Bürgerin oder Bürger begrüßen zu können!
