Neues aus dem Bürgerbüro: Der Ausweis wird teurer – die Bürokratie ein kleines bisschen leichter

Grund dafür ist die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltungEntlastVO), der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.

Konkret ändern sich die Kosten wie folgt:

Für Antragstellende unter 24 Jahren steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.

Für Antragstellende ab 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 37,00 Euro auf 46,00 Euro.

Neben der Gebührenanpassung bringt die Verordnung auch eine kleine Erleichterung mit sich: Kinder unter zehn Jahren erhalten bei der Beantragung eines Personalausweises künftig keine PIN und PUK (PIN-Brief) mehr.

Das Bürgerbüro informiert hiermit über die Neuerungen und steht bei Fragen rund um Personalausweise und das Antragsverfahren gern zur Verfügung.

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