Seminarreihe Kommunalpolitik: Ehrenamtliche stärken ihre Kompetenz im Bau- und Kommunalrecht

Den Auftakt bildete am 11. Februar 2026 das Seminar „Kommunalrecht“. Insgesamt nahmen 15 Personen teil, zwölf aus der Politik und drei aus der Verwaltung

Das Seminar begann mit den verfassungsmäßigen Grundlagen kommunalen Handelns. Dabei wurde insbesondere auf die kommunale Selbstverwaltung eingegangen, wie sie im Grundgesetz verankert ist.

Im weiteren Verlauf wurden die zentralen Themenbereiche zu Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und ihren Rechten und Pflichten, Ausschließungsgründen, kommunale Aufgaben, Aufgaben der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse und die Aufgaben der Bürgermeisterin behandelt.

Ein Epilog zu aktuellen Entwicklungen, Erfahrungsaustausch und Diskussion rundete die Veranstaltung ab. Ziel war es, die rechtlichen Rahmenbedingungen kommunaler Arbeit zu vertiefen und den Teilnehmenden mehr Handlungssicherheit für ihre Mandatsausübung zu geben.

Am 21. Februar 2026 folgte das Seminar „Öffentliches Baurecht in der kommunalen Praxis des Ehrenamtes“. 14 Personen nahmen teil, darunter 11 Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie drei Mitarbeitende aus der Verwaltung.

Im Mittelpunkt stand das Bauplanungsrecht und insbesondere die Bauleitplanung als Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Deutlich wurde die besondere Verantwortung der Kommunen für eine nachhaltige und rechtssichere städtebauliche Entwicklung.

Behandelt wurden unter anderem die Einbindung der Bauleitplanung als Selbstverwaltungsaufgabe, die städtebauliche Entwicklung und Gestaltung des Baugeschehens, Raumordnung und Landesplanung als Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten, Aufgabe und Bedeutung der Bauleitplanung für die Gemeinde und die Planungshoheit und Planungserfordernis.

Ein zentraler Bestandteil des Seminars war die Darstellung der Instrumente der Bauleitplanung. Ausführlich erläutert wurden der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan sowie deren praktische Anwendung. Auch die Frage, wie Flächennutzungs- und Bebauungspläne richtig gelesen und interpretiert werden, wurde praxisnah behandelt. Ergänzend wurden weitere städtebauliche Satzungsinstrumente wie Innen- und Außenbereichssatzungen vorgestellt.

Besondere Aufmerksamkeit galt der Baunutzungsverordnung und ihrer Bedeutung im Zusammenspiel mit der Bauleitplanung.

Weitere Themen waren das Bauleitplanverfahren, und Instrumente zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung, Innenentwicklung und gemeindliche Zuständigkeiten.

Die Veranstaltung machte deutlich: Fundierte Kenntnisse sowohl im Kommunalrecht als auch im Bauplanungsrecht sind für ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger unverzichtbar, um tragfähige und zukunftsorientierte Entscheidungen für Stockelsdorf zu treffen.

In den nächsten Wochen ist ein weiteres Seminar zur Kommunalen Finanzwirtschaft geplant. Damit wird die Seminarreihe inhaltlich abgerundet und bietet einen umfassenden Überblick über die drei zentralen Bereiche kommunaler Selbstverwaltung: Recht, Planung und Finanzen.

Die Seminarreihe unterstreicht die Bedeutung kontinuierlicher Fortbildung im Ehrenamt als Grundlage für sachgerechte Entscheidungen, Transparenz und eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinden.

„Ich danke allen in der Politik tätigen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, sich in ihrer Freizeit in so umfassendem Maße fortzubilden. Die Seminarreihe unterstreicht die Bedeutung kontinuierlicher Fortbildung im Ehrenamt als Grundlage für sachgerechte Entscheidungen, Transparenz und eine nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde“, so Bürgermeisterin Julia Samtleben.


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