Achtung: Einschränkungen im Winterdienst der Gemeinde Stockelsdorf – persönliche Vorsorge empfohlen

Die Gemeinde ist daher gezwungen, den Einsatz des Winterdienstes auf besonders gefährdete Bereiche wie Hauptverkehrsstraßen, Steigungen, Kreuzungen und andere neuralgische Punkte zu konzentrieren. Weniger gefährdete Straßen, Wege und Nebenstrecken können hingegen zeitweise oder vollständig ungestreut bleiben. 

Auf dem Bauhof der Gemeinde Stockelsdorf stehen zwei Streusalz-Silos mit einer Kapazität von jeweils 50 Tonnen zur Verfügung. Beide Silos waren zu Beginn des Jahres vollständig befüllt. Aufgrund der anhaltenden winterlichen Witterung ist dieser Vorrat jedoch in der vergangenen Woche nahezu vollständig aufgebraucht worden.

Eine frühzeitige Nachbestellung von Streusalz wurde durch die Gemeindeverwaltung bereits veranlasst. Die Lieferung konnte bislang jedoch nicht in vollem Umfang erfolgen, da bei den Lieferanten derzeit sowohl Transportkapazitäten als auch ausreichend Personal fehlen. Aktuell verfügt die Gemeinde noch über einen Restbestand von rund 25 Tonnen Streusalz.

Angesichts der angekündigten Schneewetterlage ist davon auszugehen, dass dieser Vorrat nicht ausreichen wird, um den Winterdienst im gewohnten Umfang aufrechtzuerhalten. Zusätzlich ist aufgrund der prognostizierten Kombination aus Neuschnee und Sturm mit erheblichen Schneeverwehungen zu rechnen, insbesondere auf Straßen in Feldlagen. Diese können zeitweise unpassierbar werden.

Um zu verhindern, dass Fahrzeuge sich festfahren und aufwendig geborgen werden müssen – und dadurch wichtige Einsatzmittel gebunden werden –, sieht sich die Gemeinde gezwungen, einzelne kleinere Verbindungsstraßen vorsorglich zu sperren.

Die Gemeindeverwaltung wird morgen im Laufe des Tages eine Liste mit weiteren Straßen veröffentlichen, die gegebenenfalls anlassbezogen gesperrt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich auf mögliche Einschränkungen einzustellen, aktuelle Hinweise zu beachten und nicht zwingend notwendige Fahrten zu vermeiden.

Die Gemeinde bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, die der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden dienen.

Weiterhin bittet die Gemeinde Stockelsdorf alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen, ihre Wege sorgfältig zu planen und ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen anzupassen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende müssen mit erhöhter Rutschgefahr rechnen. Unnötige Wege sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Sofern es die beruflichen Rahmenbedingungen zulassen, wird empfohlen, vorübergehend auf mobiles Arbeiten oder Homeoffice zurückzugreifen, um das Verkehrsaufkommen zu reduzieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Gleichzeitig weist die Gemeinde ausdrücklich darauf hin, dass die Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer uneingeschränkt bestehen bleiben. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf sind Schnee und Glätte werktags in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Darüber hinaus appelliert die Gemeinde an die Solidarität innerhalb der Nachbarschaften: Bitte unterstützen Sie ältere, kranke oder mobil eingeschränkte Menschen bei der Erfüllung ihrer Räumpflichten und bei notwendigen Wegen.

Wichtiger Hinweis zur persönlichen Vorsorge, Wärmeversorgung und Bevorratung

Angesichts der aktuellen winterlichen Witterung, möglicher Einschränkungen im Straßenverkehr sowie eines eingeschränkten Winterdienstes empfiehlt die Gemeinde Stockelsdorf den Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich, neben einer ausreichenden Wärmevorsorge auch eine angemessene Bevorratung für mehrere Tage sicherzustellen.

Dazu zählen insbesondere:

• ausreichend haltbare Lebensmittel und Trinkwasser,

• notwendige Medikamente und Hygieneartikel,

• Taschenlampen, Batterien oder andere Lichtquellen,

• warme Kleidung, Decken und geeignete Heizmöglichkeiten,

• sowie geladene Kommunikationsmittel (z. B. Mobiltelefone, Powerbanks).

Diese Vorsorgemaßnahmen dienen dazu, wetterbedingte Einschränkungen der Erreichbarkeit, Lieferverzögerungen oder zeitliche Verzögerungen bei Räum- und Hilfsdiensten besser überbrücken zu können.

Die Gemeinde bittet darum, insbesondere ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern sowie gesundheitlich eingeschränkte Personen im persönlichen Umfeld im Blick zu behalten und bei Bedarf unterstützend tätig zu werden. Eine gute individuelle Vorbereitung trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller zu erhöhen.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf sowie das zugehörige Straßenverzeichnis können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Verletzung der Streu- und Räumpflicht im Einzelfall Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter nach sich ziehen kann.

 

Text: Jan Christian Ohm / Marlis Schütt (Gemeinde Stockelsdorf)