Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 16.03.2015 beschlossen, den Bebauungsplanes Nummer 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Marienburgstraße, südwestlich der rückwärtigen Bebauung der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels, aufzustellen.
Mit dieser Änderung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Erweiterung eines Lebensmitteleinzelhandels geschaffen werden. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls eine angrenzende Wegeverbindung neu geregelt werden und ein Gehrecht über den Gebäudekomplex „Sondergebiet-Einzelhandel / Wohnen“ entfallen.
Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 16.03.2015 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufzustellen.
Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.Stockelsdorf.de -Bürgerservice-Bekanntmachungen-
ab 26.11.2015 einzusehen.
Stockelsdorf, 19.11.2015
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin
26.11.2015

