Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 7. Änderung

a) Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch BauGB) zur Aufstellung der Bebauungspläne Nummer 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung (Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße) und 38, 2. Teilbereich, 2. Änderung (Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes)

b) Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 14, 7. Änderung (“Dorfplatz / Herrengartenpark“ Gebiet südlich der Dorfstraße, westlich der Ahrensböker Straße, nordwestlich des Bäckerganges und nördlich des ATSV-Sportgeländes)

c) Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung (Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße)

Zu a)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 20.05.2014 beschlossen,
1. für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße den Bebauungsplan Nummer 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung zum Zwecke der Neuordnung der überbaubaren Flächen
2. für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes den Bebauungsplan Nummer 38, Teilbereich 2, 2. Änderung
(Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Gebäudes für den sozialen Wohnungsbau) aufzustellen.
Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.

Zu b)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 20.05.2014 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.12.2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 14, 7. Änderung “Dorfplatz / Herrengartenpark“ Gebiet südlich der Dorfstraße, westlich der Ahrensböker Straße, nordwestlich des Bäckerganges und nördlich des ATSV-Sportgeländes, beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

21.08.2014 


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