Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 28 a, 2. Änderung "Ergänzung Gewerbegebiet Daimlerstraße", Gebiet nördlich der L332, westlich und südlich der Westtangente L184 und östlich des bestehenden Gewerbegebietes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die auch einsehbar sind:
- Niederschlagswasserbeseitigung (Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes)
- Ausgleichsmaßnahmen ( Stellungnahme der AG29)
- archäologische Aussagen (Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes)
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 15.09.2014 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Absatz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch durchgeführt wurde.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Stockelsdorf, 28.04.2015
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin
05.05.2015

