Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (erneute öffentliche Auslegung)
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die ebenfalls eingesehen werden können:
- Landschaftsplan
- Faunistische Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Prüfung
Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen und dass Stellungnahmen nur zu den geänderten beziehungsweise ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass der vorgenannte Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird (Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 30.03.2010).
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Stockelsdorf, 20.04.2015
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin
24.04.2015

