Grundsteuerreform
Informationsblatt zur Grundsteuer
Warum die Grundsteuer reformiert wird
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstücken und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.
Drei Faktoren – Ein Ergebnis
Erster Bescheid: Der Grundsteuerwertbescheid
Anhand der Daten in der Grundsteuererklärung, berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert– den steuerlichen Wert der Immobilie. Daraufhin stellt es den Grundsteuerwertbescheid (Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert) aus. Er ersetzt den bisherigen Einheitswertbescheid.
Der Grundsteuerwertbescheid ist die Grundlage aller weiteren Berechnungen. Deshalb nennt man diesen auch Grundlagenbescheid. Alle weiteren Bescheide, in denen der Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer berechnet werden, sind Folgebescheide.
Zweiter Bescheid: Der Grundsteuermessbescheid
Als Nächstes ermittelt das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Darin wird also nur der steuerliche Wert aus dem ersten Bescheid mit der Steuermesszahl multipliziert. Aber auch dafür gibt es einen Bescheid: den Grundsteuermessbescheid (Feststellungsbescheid über den Grundsteuermessbetrag).
Dritter Bescheid: Der Grundsteuerbescheid
Der letzte Bescheid ist der Grundsteuerbescheid. Darin wird der Grundsteuermessbetrag mit einem weiteren Prozentsatz (Hebesatz) multipliziert. Das Ergebnis ist dann der endgültige Betrag der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist. Im Unterschied zu den anderen Bescheiden, wird der Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erstellt und versendet.