Schiedsmann

Schiedsmann Stockelsdorf

Die außergerichtliche Streitschlichtung ist in folgenden zivilrechtlichen Fällen vor einem gerichtlichen Verfahren verbindlich vorgeschrieben:

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht, deren Wert 750,00 Euro nicht übersteigt und in denen kein Mahnverfahren vorausgegangen ist;
  • Ansprüche aus dem Nachbarrecht, es sei denn, es geht um Einwirkungen von einem Gewerbebetrieb;
  • Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist.

Ausgenommen sind Streitigkeiten in Familiensache; Klagen, die innerhalb einer gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Frist zu beheben sind, zum Beispiel Klagen auf Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlagen bei Wohnungsmieten. Ein Schlichtungsverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden und ähnliches findet ebenfalls nicht statt. Auch Klagen zwischen Parteien, die in verschiedenen Landgerichtgsbezirken wohnen sind von dem Schlichtungsverfahren ausgenommen.

Im strafrechtlichen Bereich gehören Vergehen aus der Strafprozessordnung wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ebenfalls zu den Aufgaben im Rahmen des Schiedsverfahrens.

Kosten des Verfahrens

Das Schiedsamt erhebt im Regelfall eine Gebühr zwischen 20,00 - 40,00 Euro, sowie Auslagen etwa für Porto. Kommt ein Vergleich zustande, erhält das Schiedsamt eine zusätzliche Gebühr von 20,00 Euro. Bei Antragstellung ist daher ein Vorschuss in Höhe von 75,00 Euro zu zahlen, der später verrechnet wird.
Die Kosten des Verfahrens hat grundsätzlich die Partei zu tragen, die den Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens gestellt hat. Schließen die Parteien einen Vergleich, werden sie regelmäßig auch hinsichtlich der Kosten eine Einigung treffen.

Sollten sie ein Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsmann anstreben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung und bei der örtlichen Polizeistation oder auch hier ein Antragsformular erhalten.

"Schlichten statt richten"

  • braucht die Mitarbeit aller Beteiligten
  • möchte bürger- und zeitnahe und kostengünstige Konfliktlösungen und
  • führt zu einer hohen Akzeptanz der Entscheidung, weil alle beteiligt sind


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