der Gemeinde Stockelsdorf - für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 - nach § 3 Abs. 2 BauGB
für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstliche der Straße Lilienkuhl
für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen „Am Wasserwerk“ und „Erlenweg“ sowie nordwestlich / südöstliche der Straße Lilienkuhl - nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen nach § 3 Abs. 2 BauGB
Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße
für das Gebiet westlich der Lohstraße, östlich der Grünanlage Mühlenberg, südlich vom Distelweg und nördlich der Verlängerung zur Beethovenstraße ab Lohstraße 1b - Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch