Der derzeit fehlende Netzanschluss hat zudem Auswirkungen auf die Inbetriebnahme der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Diese konnte bislang noch nicht aktiviert werden. Stattdessen ist aktuell eine dauerhaft blinkende Hindernisbefeuerung in Betrieb. Diese ist aus sicherheitstechnischen Gründen zwingend erforderlich, insbesondere zur Gewährleistung der Flugsicherheit.
Die Hindernisbefeuerung wird derzeit über Brennstoffzellen betrieben. Eine BNK kann aus technischen Gründen jedoch ausschließlich bei bestehendem Netzanschluss genutzt werden und ist im Betrieb über Brennstoffzellen nicht möglich.
Sobald der Netzanschluss hergestellt und die Anlagen in Betrieb genommen sind, wird die BNK installiert. In diesem Zuge wird die Beleuchtung der Anlagen künftig nur noch bei Bedarf, also bei Annäherung von Luftfahrzeugen, aktiviert. Das aktuell wahrnehmbare dauerhafte Blinken entfällt dann.
