Die Arbeiten sind notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Entwässerungsanlagen sicherzustellen und mögliche Beeinträchtigungen bei Starkregenereignissen zu vermeiden.
Das absolute Halteverbot wird voraussichtlich bis einschließlich Mittwoch, den 13. Mai 2026, bestehen bleiben. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich in diesem Zeitraum freizuhalten und die aufgestellte Beschilderung zu beachten.
Die Gemeinde Stockelsdorf weist ausdrücklich darauf hin, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge im betroffenen Bereich kostenpflichtig abgeschleppt werden können, sofern diese die Durchführung der Arbeiten behindern.
Die zuständigen Stellen bitten Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen.
