Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 18.05.2015 beschlossen, den Bebauungsplanes Nummer 28 a, 3. Änderung + Erweiterung für das Gebiet östlich angrenzend an die Rudolf-Diesel-Straße, westlich der Gerhard-Hilgendorf-Straße sowie südlich der L184, aufzustellen.
Mit dieser Änderungsplanung sollen unter anderem die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Geschosswohnungsbau geschaffen werden.
Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Stockelsdorf, den 05.10.2015
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin
13.10.2015

