Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 5. Änderung

1. Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Zu 1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 08.12.2014 folgende Aufstellungsbeschlüsse gefasst:

a) Bebauungsplan Nummer 11, 4. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ringstraße und südlich der Morier Straße
Planungsziel: Mit dieser Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgen.

b) Bebauungsplan Nummer 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße
Planungsziel: Mit dieser Änderung soll die Errichtung von Terrassenüberdachungen planungsrechtlich geregelt werden.

Die oben angegebenen Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.


Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 08.12.2014 beschlossen hat, die vorgenannten Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Stockelsdorf, den 29.09.2015

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

02.10.2015