Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 12.10.2015 beschlossen, für das Gebiet südwestlich der L 332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße, den Bebauungsplan Nummer 11-Neuaufstellung-, 4. Änderung aufzustellen.
Planungsziel: Mit der Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.
Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 12.10.2015 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.
Stockelsdorf, den 14.10.2015
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin
20.10.2015

