Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 2. Teilbereich 2. Änderung

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 17.03.2015

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

25.03.2015