Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Stockelsdorf, den 17.03.2015
L.S.
gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin
25.03.2015

