Aufstellung der 19. Änderung des 
Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zur Lübeck
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)


Mit der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung soll die Entwicklung eines Wohngebietes vorbereitet werden.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts (Kapitel 5 der Begründung), des Landschaftsplanes als Fachgutachten, des geotechnischen Gutachtens sowie als Stellungnahme der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

Schutzgut Tiere und Pflanzen, einschließlich biologische Vielfalt:
Vorhandener Vegetationsbestand, Einschätzung des Vorkommens geschützter Arten und geschützter Biotope (Knicks), Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Pflanzen und Tieren
Schutzgüter Boden und Wasser:
Vorhandene Bodenverhältnisse, Ausschluss von Altlasten, Baugrundaufbau und -bewertung, Grundwasserverhältnisse, vorhandene Oberflächengewässer, Auswirkungen der Planung insbesondere durch die Versiegelung bisher unversiegelter Flächen, Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen, z.B. durch Regenrückhaltung und Freihaltung von Räumstreifen

Schutzgütern Klima und Luft:
Klimatische Ausgangssituation einschließlich Luftgüte und mögliche mikroklimatische Auswirkungen der Planung

Schutzgut Landschaft:

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche planungsbedingte Veränderungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit:
bestehende Immissionsbelastung angrenzender Wohngebiete und sonstiger schutzbedürftiger Nutzungen einschließlich Erholungsnutzungen insbesondere durch (Verkehrs-)Lärm sowie vorhandene, auf das Plangebiet einwirkende Immissionen, Auswirkungen der Planung auf die Immissionsbelastung von Anwohnern, künftigen Bewohnern und Erholungssuchende
des Plangebietes

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Prüfung des Vorhandenseins von Kultur- und sonstigen Sachgütern

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan, 19. Änderung –Neuaufstellung- unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- nicht von Bedeutung ist.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.