Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 13.03.2023 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 08.11.2011 über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 76 "Fläche 2 für Windenergie in der Gemeinde Stockelsdorf"
für das Gebiet südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst
und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen -aufzuheben.
Grund für die Aufhebung ist der Wegfall der Potentialfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf, wodurch das Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB für den vorgenannten Bauleitplan erlischt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Stockelsdorf, 16.03.2023
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S. Gez.
Julia Samtleben
23.03.2023

