Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69

Betr.: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Stockelsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 14.10.2024 beschlossen, für das Gemeindegebiet die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet Am Klosterlauf aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zugunsten einer Nachverdichtung zu realisieren.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Die Gemeinde Stockelsdorf gibt hiermit zudem bekannt, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Bauamt, Zimmer 203, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf

vom 24.10.2024 bis einschließlich 07.11. 2024

während folgender Zeiten:
Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr
und nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 0451/4901-307; Mail: M.Piechotta@stockelsdorf.de) über diese Zeiten hinaus unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planung äußern kann.

Der Text dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/ einzusehen.

Stockelsdorf, 18.10.2024

L.S.                                                          

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben

24.10.2024 


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