Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat beschlossen, für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße, den Bebauungsplan Nummer 82 aufzustellen.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges ist eine städtebauliche Ordnung langfristig planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig wohnbauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit

vom 24.09.2020 bis 02.10.2020

im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204,

Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie zur Äußerung und Erörterung der Planung während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) gegeben:

Montag 08:00 – 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

Äußerungen bzw. Stellungnahmen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an „info@stockelsdorf.de„ gesendet werden.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 Buchstabe "f" der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 09.07.2018 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 Buchstabe "a" Baugesetzbuch aufzustellen.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie ihrer Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten“ bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 Datenschutzverordnung), das mit ausliegt.


Stockelsdorf, 08.09.2020

L.S.


Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben


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