Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91

etr.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 20.09.2022 beschlossen, für das Gemeindegebiet den Bebauungsplan Nummer 91 für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs aufzustellen.Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planbereiches zu gewährleisten. Das Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 a in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch der Innenentwicklung dient sowie Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Stockelsdorf, 04.10.2022

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin

L.S.
Gez.
Julia Samtleben

16.11.2022

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