Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 28a

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 30.04.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28a, 3. Änderung und Erweiterung der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich angrenzend an die Rudolf-Diesel-Straße, westlich der Gerhard-Hilgendorf-Straße sowie südlich der Landesstraße L184 und die Begründung liegen vom

31.05. bis 01.07.2024

in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr


sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901-305; E-Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar;
die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:

(1) Begründung mit Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung,
(2) Umweltbezogene Stellungnahmen gemäß nachfolgender Auflistung,
(3) Biotop- und Nutzungstypenkartierung,
(4) Untersuchung und Beurteilung der Untergrundverhältnisse,
(5) Schalltechnisches Gutachten,
(6) Machbarkeitsuntersuchung zur Oberflächenentwässerung,
(7) Artenschutzprüfung.

Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Klima und Luft, Wasser, Fläche, Boden, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Orts- und Landschaftsbild, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:

(a) Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit,
(b) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz, und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 14.10.2015,
(c) Landesbetriebe für Straßenbau und Verkehr vom 19.10.2015,
(d) Kreis Ostholstein vom 09.11.2015,
(e) Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 12.10.2015

Die vorgenannten Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

I. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Klima und Luft:
In den Unterlagen (1) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zum Klima, Kaltluftentstehung, Kaltlufttransport und Luftregeneration.

II. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Fläche, Boden und Wasser:
In den Unterlagen (1) bis (4), (6) sowie den Stellungnahmen (a) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zu Flächenverbrauch, Standort- und Planungsalternativen,
- zu Bodenbeschaffenheit und Bodenfunktionen sowie zu den Grundwasserverhältnissen,
- zur Ableitung und Menge des Oberflächenwassers,
- zu Verlusten der Bodenfunktionen durch Versiegelung,
- zu Maßnahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation

III. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt:
In den Unterlagen (1) bis (3), (7) sowie den Stellungnahmen (a) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zu Flächennutzungen und Biotopstrukturen,
- zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Brutvögeln, Fledermäusen, Haselmäusen, Insekten, Amphibien und Reptilien,
- zu den Auswirkungen der Planungen auf Knicks, Gebüsche, Gehölze, Bäume, Staudenfluren, Gartenfläche, öffentliche Grünanlagen und Verkehrsflächen mit Begleitgrün,
- zu den Auswirkungen der Planung auf angrenzende Schutzgebiete,
- zu Maßnahmen der naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Kompensation

IV. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild:
In den Unterlagen (1), (2), (3) sowie den Stellungnahmen (a), (b), (d) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zur zulässigen Höhe baulicher Anlagen
- über die Veränderung des Landschaftsbildes als Folge der Bebauung,
- über die Lage des Plangebietes im Landschaftsraum,

V. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter:
In den Unterlagen (1), (2) sowie den Stellungnahmen (e) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zum Umgang bei archäologischen Funden und Hinweisen auf archäologische Fundstellen

VI. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit:
In den Unterlagen (1), (2), (5) sowie den Stellungnahmen (a), (c), (d) der Beteiligung werden Aussagen getroffen:
- zur Wohn- Wohnumfeldfunktion und Erholung,
- zur Lärmsituation in Folge der Planung (auswirkend),
- zur Lärmsituation des Straßenverkehrs (einwirkend),
- zur Verkehrssituation

VII. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
In den Unterlagen (1) werden Aussagen getroffen:
- zu möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/ – Veröffentlichungen der Bauleitplanung eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Stockelsdorf, 17.05.2024       

L.S.                 

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben

23.05.2024 


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern