Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse des Bebauungsplans Nr. 84 und 22. Änderung des Flächennutzungsplanes

1.Bekanntmachung von Aufhebungsbeschlüssen und

2.Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 84

1. Bekanntmachung von Aufhebungsbeschlüssen
a) zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau)
b) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 84 (Gebietsbezeichnung wie zu 1.a))


2. Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nrummer 84 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau)


Zu 1.)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 17.05.2021 beschlossen, aufgrund des Wegfalls der Potentialfläche für Windenergie auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf sowie dem damit verbundenen Erlöschen des Planungserfordernisses nach § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches die Aufstellungsbeschlüsse vom 24.09.2018 folgender Bauleitpläne aufzuheben:
a) 22. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau)
b) Bebauungsplan Nummer 84 (Gebietsbezeichnung wie zu 1.a))


Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.


Zu 2.)
Aufgrund des § 17 Absatz 4 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17.05.2021 folgende Satzung erlassen:


§1
Aufhebung der Veränderungssperre
Die Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nummer 84 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau) vom 25.09.2018 wird aufgehoben.


§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft


Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt
Stockelsdorf, den 02.06.2021

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben


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