Genehmigung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.03.2022 beschlossene 24. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184 (Westtangente), nordöstlich der Siedlung Friedrich-Ritzmann-Straße und nordwestlich der Siedlung Baareneichkoppel mit Bescheid vom 20.07.2022 Az.: IV 524 i. V. - 512.111-55.040 (24.Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung –, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Bauamt der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, 2. Stock, Zimmer 203, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.stockelsdorf.de“ – Rathaus – Serviceangebote –Bauleitplanung – Flächennutzungspläne und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, Mängel der Abwägung
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Stockelsdorf, 12.08.2022

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben

16.08.2022

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