Öffentliche Unterrichtung und 
Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauunungsplanes Nr. 11

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 23.06.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 - Neuaufstellung -, 11. Änderung der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet westlich / südwestlich der Ahrensböker Straße, nördlich der Segeberger Straße und östlich des Grenzweges und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 10.07 bis 18.07.2025

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/

Es wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: Per Mail an: V.Bobsin@stockelsdorf.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht folgende Möglichkeit:
Per Post an: Gemeinde Stockelsdorf, Die Bürgermeisterin, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf oder zur Niederschrift während der oben genannten Öffnungszeiten.

- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Raum 204, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr


sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901305; Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt:
https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bekanntmachungen/Amtliche-Bekanntmachungen/

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Stockelsdorf, 01.07.2025

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez.
Julia Samtleben

09.07.2025

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