nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg - Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1 hier: 1. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs
nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg - Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1
Neuaufstellung -, 10. Änderung der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich der Marienburgstraße, östlich des Kirchenvorplatzes und nordöstlich der rückwärtigen Bebauung der Segeberger Straße
der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs - nach § 3 Abs. 1 BauGB
der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, süd- und südwestlich der rückwärtigen Bebauung des Hohlwegs und nordöstlich des Mühlenbergs