Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges
-Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, beschlossen.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die städtebauliche Entwicklung u.a. der rückwärtigen Grundstücksbereiche geregelt werden.
Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 08.07.2014 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.Stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen- ab 02.12.2016 einzusehen.
Stockelsdorf, 28.11.2016
Gemeinde Stockelsdorf
In Vertretung
Gez. Gurth
Erster Stellvertreter
der Bürgermeisterin
L.S

