AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18
Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat beschlossen, für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18, den Bebauungsplan Nummer 79 aufzustellen. Ziel dieser Planaufstellung ist es, das Gebiet, das wohnbaulich genutzt wird und bisher teilweise unbeplant ist, im Bestand städtebaulich zu ordnen und einen Rahmen für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

