Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat beschlossen, für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), südöstlich des Reinbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen, den Bebauungsplan Nr. 87 aufzustellen.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges ist eine städtebauliche Ordnung langfristig planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig wohnbauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom

30.03.2021 bis 07.04.2021

im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, II. Stock, Zimmer 204, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie zur Äußerung und Erörterung der Planung während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901-300) gegeben:


Mo. 08:00 – 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr
Di. u. Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr

Äußerungen bzw. Stellungnahmen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an „ info@stockelsdorf.de „ gesendet werden.


Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 09.09.2019 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a sowie § 13 b BauGB aufzustellen.


Der Text dieser amtlichen Bekanntmachung und die Panunterlagen (Planzeichnung, Text und die Begründung) sind auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.Stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen der Bauleitplanung- ab 22.03.2021 einzusehen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten“ bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.


Stockelsdorf, 16.03.2021

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben

30.03.2021 


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