Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Planunterlagen in dem Planfeststellungsverfahren 

Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Planunterlagen in dem
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) a.F.[1] für den Neubau und Betrieb
der 380-/110-kV-Leitungen Sahms-Lübeck West (LH-13-342)

hier: 2. Planänderung

des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie -

vom 07.05.2026 - AfPE 12 -

Wesentlicher Inhalt der Planänderung ist:

  • Kleinräumige Anpassung der Masten 9-14, 33-38, 92-94 & 102-105
  • Entfall des Mastes 103
  • Anpassung der Masthöhen 95-101 sowie 103 (LH-13-161) zur Überspannung des Bartelsholzes
  • Ergänzung eines weiteres Seiltyps (OPGW) anstelle eines Erdseils
  • Ergänzung von einzelnen Wegen u.a. im Wegenutzungsplan
  • Ergänzung von weiteren Kartierergebnissen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)
  • Aktualisierung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im LBP
  • Spezifizierung der artenschutzrechtlichen Minderungsmaßnahmen auf Grundlage der Kartierergebnisse im LBP
  • Anpassung und Ergänzung einzelner Natura 2000 Verträglichkeitsprüfungen
  • Anpassung des Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie
  • Musterberechnung von Immissionen (Betriebslärm) für Provisorien
  • Aktualisierung der relevanten Baulärmimmissionen

sowie weitere aus den Planänderungsunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Sahms, Elmenhorst, Fuhlenhagen, Schretstaken, Mühlenrade, Koberg, Ritzerau, Sirksfelde, Lüchow, Steinhorst, Labenz, Klinkrade, Siebenbäumen, Grinau, Grabau, Bliestorf, Kastorf, Groß Schenkenberg und Köthel im Kreis Herzogtum Lauenburg sowie Köthel, Klein Wesenberg, Hamberge und Badendorf im Kreis Stormarn und Stockelsdorf im Kreis Ostholstein sowie der Hansestadt Lübeck

Antragsteller, zuständige Behörde, UVP-Pflicht

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (InfraNord), Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn, haben aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, der Ergebnisse der Erörterungstermine sowie zwischenzeitlich gewonnener Erkenntnisse, den mit den Bekanntmachungen vom 14.08.2024 und 02.07.2025 bereits ausgelegten Plan geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren nach dem EnWG a.F. beantragt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein gehörende Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch die Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.

Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG a.F. vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

Veröffentlichung/Auslegung der Planänderungsunterlagen

Das AfPE führt die nach § 43a EnWG a.F. i. V. m. § 140 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Die Planänderungsunterlagen zu diesem Vorhaben können über die Internetseiten der unten genannten für die Auslegung zuständigen Ämter und Gemeinden zur Einsicht aufgerufen werden. Die Auslegung der Unterlagen wird gem. § 43a EnWG a.F. durch Veröffentlichung im Internet bewirkt.

 

Die Planänderungsunterlagen können darüber hinaus auf der Internetseite

www.schleswig-holstein.de/afpe

unter dem Vorhabennamen „Sahms-Lübeck West“ eingesehen werden.

Die Auslegung erfolgt

vom 02.06.2026 bis einschließlich 01.07.2026.

 

Sie haben zudem die Möglichkeit während der Dauer der Auslegung einen USB-Stick beim AfPE als alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit mittels E-Mail an

posteingang@afpe.landsh.de oder postalisch beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Amt für Planfeststellung Energie (AfPE), Mercatorstraße 3, 24106 Kiel anzufordern.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und im Grund-erwerbsverzeichnis die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Der oder dem Betroffenen kann bei den unten genannten für die Auslegung zuständige Ämter und amtsfreien Gemeinden unter Vorlage ihres oder seines Personalausweises oder Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben dort eine schriftliche Vollmacht der oder des Vertretenen vorzulegen.

Die Schlüsselnummer kann auch beim AfPE abgefragt werden

(posteingang@afpe.landsh.de). Bitte beachten Sie, dass eine beim AfPE angeforderte Auskunft über die Schlüsselnummer nur schriftlich an die im Schlüsselverzeichnis angegebene Adresse beantwortet wird, so dass Sie den Postlauf einrechnen müssen.

Einwendungen/Stellungnahmen

Jede Person, deren Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis

einschließlich 15.07.2026

schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen

AfPE 12-667-PFV 380/110-kV-Ltg Sahms - Lübeck West

während der Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache Einwendungen gegen den Plan erheben bei folgenden Stellen:

 

1.)

Hansestadt Lübeck

Raum 1.0.18

Mühlendamm 10

23552 Lübeck

www.luebeck.de

 

2.)

Amt Schwarzenbek-Land

Zimmer 3.02

Gülzower Str. 1

21493 Schwarzenbek

www.amt-schwarzenbek-land.de

 

3.)

Amt Breitenfelde

Zi.Nr. 8

Wasserkrüger Weg 16

23879 Mölln

www.amt-breitenfelde.de

 

4.)

Amt Trittau

Zimmernummer 1.3.080

Europaplatz 5

22946 Trittau

www.amt-trittau.de

 

 

5.)

Amt Sandesneben-Nusse

OG, Raum 2.07

Am Amtsgraben 4

23898 Sandesneben

www.amt-sn.de

 

6)

Amt Berkenthin

Zimmer 22 (Obergeschoss)

Am Schart 16

23919 Berkenthin

www.berkenthin-amt.de

 

7.)

Amt Nordstormarn

Bauamt, EG Zimmer A3 und A4

Am Schiefen Kamp 10

23858 Reinfeld (Holstein)

www.amt-nordstormarn.de

 

8.)

Gemeinde Stockelsdorf

2. Stock, Zi. 204

Ahrensböker Straße 7

23617 Stockelsdorf

www.stockelsdorf.de

 

 

9.)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

des Landes Schleswig-Holstein

Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

 

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 141 LVwG einzulegen, können innerhalb der genannten Frist Stellungnahmen abgeben.

Die Erhebung von Einwendungen ist ferner durch alle Übermittlungswege möglich, die förmlich die Schriftform ersetzen, wie z. B. per Fax, wenn das Original mit einer Unterschrift versehen ist oder versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die zusätzlich zu den o. g. Postanschriften nutzbaren Adressen lauten:

Fax                      0431/988-8841 (AfPE) oder Fax-Nr. der für die Auslegung

                            zuständigen Ämter und amtsfreien Gemeinden

Daneben ist die Abgabe einer Stellungnahme für die o.g. Vereinigungen und die Erhebung einer Einwendung über den Basisdienst BOB-SH möglich, welchen Sie auch über die o.g. Internetseite des AfPE (mittels Link zum Verfahren) erreichen. Eine Online-Einwendung über BOB-SH setzt als Ersatz der Schriftform eine dortige Registrierung mit besonderer Authentifizierung (Servicekonto Plus) voraus.

Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei einer der o. a. Stellen. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen sowie den Namen und die vollständige Anschrift des oder der Einwendenden enthalten.

Nach Ablauf der genannten Frist (15.07.2026) sind Stellungnahmen der o. g. Vereinigungen und Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf besonderen privatrechtlichen Titeln (§ 140 Abs. 4 S. 3 LVwG).

Informationen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Planfeststellungsverfahren sind dem Informationsblatt des AfPE zum Datenschutz zu entnehmen. Dieses ist unter www.schleswig-holstein.de/afpe abrufbar.

Gem. § 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG a.F. werden die Einwendungen und Stellungnahmen den Vorhabenträgerinnen zur Erstellung einer Erwiderung zur Verfügung gestellt; auf Verlangen der Einwendenden kann dabei deren oder dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinweise zu Erörterungstermin, Planfeststellungsbeschluss,
Veränderungssperre

Für die Planänderung des Vorhabens kann im Regelfall von einer Erörterung im abgesehen werden (§ 43a Satz 1 Nr. 4 EnWG a.F.). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser zuvor örtlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Stellungnahmen abgegeben oder Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt.

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch amtliche Bekanntmachung des Erörterungstermins im Amtsblatt für Schleswig-Holstein und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich die Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, ersetzt werden.

Die Teilnahme an einem etwaigen Erörterungstermin ist freiwillig. Beim Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne sie oder ihn verhandelt werden. In diesem Fall gelten die Einwendungen als aufrechterhalten und sind dann im Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden.

Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist in jedem Schritt des Verfahrens möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des AfPE zu geben ist.

Entschädigungsansprüche, soweit über diese nicht im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Durch die Einsichtnahme in die Planänderungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Äußerungen von Vereinigungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wird gem. § 43b Abs. 5 EnWG a.F. öffentlich bekanntgegeben.

Zu diesem Zweck wird dieser auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (AfPE) (www.schleswig-holstein.de/afpe) mit Rechtsbehelfsbelehrung für 2 Wochen zugänglich gemacht und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht.

Mit dem Beginn der Auslegung der Unterlagen tritt die Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 EnWG a.F. in Kraft, d. h. auf den vom Plan betroffenen Flächen dürfen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen mit wenigen Ausnahmen nicht vorgenommen werden. Darüber hinaus kann ab diesem Zeitpunkt den Vorhabenträgerinnen ein Vorkaufsrecht nach § 44a Abs. 3 EnWG a.F. an den vom Plan betroffenen Flächen zustehen. Die Bekanntmachungen vom 14.08.2024 und vom 02.07.2025 haben diesbezüglich weiterhin Bestand.

 


[1] Nach der Übergangsvorschrift in § 118 Abs. 54 EnWG findet § 43a in der bis einschließlich 01.04.2026 gültigen Fassung Anwendung auf Vorhaben, für die der Antrag auf Planfeststellung vor dem 02.04.2026 gestellt wurde.

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