Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 13.10.2025 beschlossen, für das Gemeindegebiet den Bebauungsplan Nr. 94 für das Gebiet auf der Fläche „Grot Pütenfeld“ (Flurstück Nr. 131/1 und 135/3), westlich angrenzend an die Landesstraße 184, auf Höhe des vorhandenen Umspannwerks in der Gemarkung Pohnsdorf aufzustellen.
Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers zu schaffen.
Diese Beschlüsse werden hiermit gem. § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Text dieser Bekanntmachung ist ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.stockelsdorf.de einzusehen.
Übersichtsplan:

Stockelsdorf, 30.07.2026 Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S.
Gez.
Julia Samtleben

