Information zur Datenverarbeitung gem. Art 13 DSGVO für die Beantragung von Ausweisdokumenten und Anfertigung von biometrischen Lichtbildern
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und im Einzelfall einschlägiger Spezialgesetze. Mit den nachfolgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Gemeinde Stockelsdorf, Die Bürgermeisterin,
Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
E-Mail: info@stockelsdorf.de
Sie erreichen unsere Datenschutzbeauftragte unter:
Jennifer Jähn-Nguyen, datenschutz nord GmbH
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Telefon: (040) 59 36 160-400
E-Mail:datenschutz@stockelsdorf.de
Wir kommen unseren Informationspflichten gem. Art. 12 ff DSGVO mit dieser Mitteilung nach, um eine faire und transparente Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten (Art. 12 Abs. 2 DS-GVO).
Vorbemerkung
Für die Beantragung von Personalausweisen und anderen Ausweisdokumenten verwenden wir digitale Fachverfahren und eine Lösung der Bundesdruckerei GmbH zur gesetzlich vorgeschriebenen Anfertigung digitaler Lichtbilder.
In dieser Art. 13 Information informieren wir Sie über die für Ihre Beantragung notwendigen Datenverarbeitungen von der Anfertigung eines biometrischen Lichtbildes an einem Lichtbildautomaten in der Behörde oder der Übermittlung eines biometrischen Lichtbildes von einem zertifizierten Dienstleister (Fotostudio). Es gelten im Rahmen dieser Datenverarbeitung neben den Regelungen der DSGVO insb. die der PassDEÜV, des PAuswG und des PassG.
Zwecke der Verarbeitung der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Gemeinde Stockelsdorf kommt Ihren Pflichten nach, dem Bürger nach § 6 Abs. 1 PassG auf Antrag einen Pass auszustellen.
Die Passbehörde verarbeitet die Daten nach den Art. 9 Abs. 2 lit. g) DSGVO, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, Abs.2 und Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 3, 12 LDSG SH, §7 Abs. 1 PAuswG, §19 Abs. 1 PassG i.V.m. §1 Landesverordnung zur Bestimmung der Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörden des Landes Schleswig-Holstein (vom 19. Oktober 2010).
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Der Verantwortliche führt die Daten im Personalausweisregister. Datenübertragungen finden statt an:
- Dataport
- Bundesdruckerei
Speicherdauer, Löschfristen
Die Speicherdauer ist legaldefiniert in § 23 PAuswG und beträgt maximal 15 Jahre.
Betroffenenrechte
Wir machen Sie auf Ihre Betroffenenrechte nach der DSGVO aufmerksam:
- Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung/Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Kontakt in Schleswig-Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holstenstr. 98, 24103 Kiel, mail@datenschutzzentrum.de